Zoll und Duty Free

Zoll und Duty Free

Zollbestimmungen der Philippinen

Zollbestimmungen für die Einreise

Zollfrei einführen darf man neben den üblichen Reiseutensilien 2 Fotoapparate mit dazugehörigem Filmmaterial, 1 Schmalfilm- oder Videokammera, 1 Tonband- bzw. Kasettengerät, 1 Kofferradio, 1 Reiseschreibmaschine sowie 400 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak und 2 normal große Flaschen Alkohol.

Bei der Einfuhr besonders umfangreicher Kameraausrüstungen liegt es im Ermessen des Zollbeamten, diese als persönliche Gebrauchsgegenstände oder Handelsware einzustufen. Im allgemeinen wird das Reisegepäck nur knapp kontrolliert; auch legen die Zöllner die geltenden Einfuhrbestimmungen sehr weit aus. - Verboten ist die Einfuhr von pronographischem, aufrührerischem oder subversiven Materials, Rauschgift sowie Waffen und Munition.

Zollbestimmungen für die Ausreise

Sie dürfen Artikel des persönlichen Bedarfs sowie Souvenirs und Geschenkartikel in unbegrenzter Höhe ausführen. Die Ausfuhr von Antiquitäten unterliegt Beschrankungen.

Verboten ist die Ausfuhr von Korallen, bestimmten Muschelarten sowie von Schildkrötenpanzern. Sie sollten die europaischen Zollbestimmungen beachten.

Denken Sie daran, daß Sie maximal 1000 Philippinische Pesos ausführen dürfen. Wollen Sie Devisen im Wert von über 3000 US-$ ausführen, ist eine Devisendeklaration erforderlich.

Einfuhrverbot:

Schußwaffen, Munition, Sprengstoffe, Drogen, Spielautomaten, Produkte, die aus Wertmetallen gefertigt sind, pornographisches Material, Betäubungsmittel.

Zollfrei einkaufen

Folgende Artikel können zollfrei in die Philippinen eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
400 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Pfeifentabak;
2 Flaschen alkoholische Getränke (davon keine über 1 l).

DROGEN

Besondere rechtliche Bestimmungen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Besitz, Herstellung, Handel) werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit lebenslanger Haft geahndet. Die Polizei geht im ganzen Land hart gegen Betäubungsmitteldelikte vor.
Gerichtsverfahren können sich über mehrere Jahre hinziehen. Die Haftbedingungen sind prekär.